allgemeine Info
Verhaltensregeln und Hinweise .
Verordnung über die gute fachliche Praxis in der
Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische
Fischereiverordnung HFischV) *) vom 14.
Dezember 2016 (Hier)
Nicht amtliche Fassung (Maßgeblich ist
ausschließlich der im Gesetz und Verordnungsblatt
in gedruckter Form bekannt gemachte Wortlaut)
§ 2 Schonzeiten und Mindestmaße
Atlantische Forellen (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen) mit einer Größe
von mehr als 60 Zentimeter dürfen nicht gefangen oder entnommen werden.“
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Es ist verboten, Tiere folgender Arten während der Schonzeit oder wenn
sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu fangen oder zu entnehmen:
Verhaltensregeln
Die Hege und Pflege der Fischbestände sowie der Schutz und die
Verbesserung der Lebensbedingungen der Wasserbewohner. Ständiges
Eintreten für Natur- Gewässer- und Umweltschutz sind vordringliche
Aufgaben aller Clubmitglieder und Angler.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, dem Angelclub sowohl am Wasser als auch in
der Öffentlichkeit nach besten Kräften bei der Erfüllung seiner hegerischen
Aufgabe und dem Gewässerschutz zu unterstützen.
Allgemeine Vorschrifte
Der waidgerechte Angler übt den Fischfang aus Freude an der Natur aus. Die
gefangenen Fische verwertet er sinnvoll, d. h. zur Ernährung
Gefangene Fische dürfen nicht verkauft oder als Tauschobjekt verwendet
werden.
Am Gewässer ist auf Sauberkeit zu achten. Es ist untersagt, Gegenstände am
Ufer zurück zulassen. Dort vorgefundener Unrat ist einzusammeln und zu
beseitigen. Über vorgefundene Verunreinigungen größeren Ausmaßes ist der
Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ausübung der Fischerei
Es darf nur vom Ufer aus geangelt werden,
Andere Angler dürfen nicht behindert oder belästigt werden. Vom Angelplatz
des Nachbarn ist ausreichend Abstand zu halten. Ausgelegte Angelruten sind
ständig zu beaufsichtigen; sie dürfen nicht verlassen bzw. in fremde Aufsicht
gegeben werden.
Während Mitgliederversammlungen und Arbeitseinsätzen ist das Angeln in
unseren Clubgewässern für Mitglieder untersagt.
Behandlung der Fische
Fische sind schonend zu drillen und, soweit dies erforderlich ist, mit einem
Unterfangkescher zu landen. Zum lösen des Angelhakens ist ein Hakenlöser
oder eine entsprechende Zange zu verwenden. Fische, die nicht gehältert
werden, sind unverzüglich entweder zurückzusetzen oder - vor dem
Entfernen des Angelhakens - zu töten, und zwar weidgerecht.
Untermaßige gefangene Fische, sind vorsichtig vom Haken zu befreien und
schonend ins Wasser zurückzusetzen. Sind solche Fische so schwer verletzt,
dass mit dem Verenden gerechnet werden muss, sind sie - im Interesse des
Tierschutzes - weidgerecht zu töten. Ein Vorstandsmitglied oder ein
Fischereiaufseher ist in einem solchen Falle zu unterrichten.
Angelgeräte, Papiere Laich- und Schutzgebiete
Zum Angeln dürfen nur solche Ruten und sonstige Geräte verwendet werden,
die sich im gebrauchsfähigen Zustand befinden. Die Wahl des passenden
Angelgerätes, insbesondere der Schnur, des Vorfachs und des Hakens, ist an
der Art und Größe der Fische, die gefangen werden sollen, auszurichten.
Es besteht am See ein Anfütterungsverbot. Es ist somit eine zusätzliche
Futtereinbringung untersagt. Auch Futterreste wie z.B. Mais dürfen nicht in
den See geworfen werden die Reste sind zu Entsorgen-
Beim Fischen ist mitzuführen:
Landesfischereischein bzw. Jugend- oder Kinderfischereischein,
Fischereierlaubnisschein, Fischtöter, Messer, Zentimetermaß, Hakenlöser
oder Löseschere und ein Unterfangkescher. Bei Fehlen einer der aufgeführten
Gegenstände ist der Fischfang untersagt!
Laich- und Schutzgebiete
Das Betreten der ausgewiesenen Laich- und Schutzgebiete sowie das Angeln
hierist untersagt. Dies gilt auch, wenn ein Fisch sich im Drill in dieses Gebiet
flüchtet.
Beschränkungen
Die jeweils geltenden Beschränkungen für Fang, Anzahl der Handangeln,
Nachtangeln, Schonmaße und Schonzeiten sind auf dem gültigen
Fischereischein vermerkt. Das Blinkern sowie ein offenes Feuer (Lagerfeuer
ist strengstens verboten. Das Angeln in der Zeit von 0.00 Uhr bis 06:00 Uhr ist
untersagt.
Fischerei- und Gewässeraufsicht
den vom Club eingesetzten Aufsichtspersonen ist auf Verlangen der
Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein zur Prüfung
auszuhändigen. Der Fang und die zum Fang und Hältern verwendete
Gerätschaft sind vorzuzeigen.
Sie sind berechtigt, bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften den
Fischereierlaubnisschein vorläufig einzuziehen, die gefangenen Fische
sicherzustellen und die betroffene Person vom Clubgewässer zu verweisen.
Der Vorstand ist umgehend davon in Kenntnis zu setzten.
Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, über ein beeinträchtigendes Ereignis (z.B.
Gewässerverunreinigung, Fischsterben) unverzüglich ein Vorstandsmitglied
zu unterrichten.
Haftung
Das Betreten und die Nutzung der Seeanlage erfolgen ausdrücklich auf
eigene Gefahr
Verstöße
Wer gegen diese Gewässer- und Fischereiordnung verstößt, wird, in
Abhängigkeit der Schwere, entweder mit einer Verwarnung oder einer
Angelsperre belegt. In besonders schweren Fällen, oder im
Wiederholungsfall, wird die betroffene Person vom Club ausgeschlossen.